Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB)
des Laubholz Sägewerk Blum GmbH (LS Blum)
Stand Januar 2025
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Es gelten ausschließlich diese AGB für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen dem LS Blum und dem
Vertragspartner. Andere Bedingungen, insbesondere abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners,
werden nicht Vertragsinhalt, sofern sie nicht als spezifische Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart sind.
(2) Sämtliche spezifischen von den AGB abweichende Vertragsbedingungen sind im Angebot, im Auftrag und/oder in der
Vertragsbestätigung sowie gegebenenfalls im Leistungsrahmenvertrag mit den entsprechenden Leistungsscheinen schriftlich
festgelegt. Mündliche Nebenabreden sind nicht geschlossen.
(3) Ergänzend gelten soweit nichts anderes vereinbart, verbindlich die Gebräuche im Handel mit Holz und
Holzprodukten in Deutschland (Tegernseer Gebräuche), in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Angebot, Auftrag, Vertrag und Vertragsabschluss
(1) Verträge sind erst nach rechtskräftiger Unterschrift beider Vertragsparteien verbindlich.
(2) Alle Angebote sind freibleibend.
(3) Aufträge sind nach schriftlicher Bestätigung (Schreiben, Mail) gemäß der Tegernseer Gebräuche verbindlich.
Bei Schnittholz und Holzwaren die gezielt auftragsbezogen produziert, gedämpft oder kammergetrocknet werden, besteht ab
diesem Zeitpunkt keine Stornomöglichkeit. Das LS Blum informiert schriftlich über das Ende der Stornofrist.
(4) An allen Unterlagen behält sich das LS Blum Eigentum, das Nutzungsrecht und das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zugänglich gemacht werden.
§ 3 Vertragsdurchführung
(1) Sind an einem Erfüllungsort mehrere Unternehmen tätig, obliegt es dem Vertragspartner die Lieferungen oder Leistungen
dieser Unternehmen miteinander zu koordinieren.
(2) Die vertraglich vereinbarten Fristen beginnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Abschluss des Vertrages/Auftrages,
jedoch nicht bevor alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen und notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
(3) Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen - auch innerhalb eines Verzuges - bei Eintritt höherer Gewalt und allen
unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die nicht durch das LS Blum zu vertreten sind, um die
Dauer des Hindernisses. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten/Subunternehmer eintreten. Beginn
und Ende sowie Art der Hindernisse werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt. Schadenersatzansprüche sind in
diesen Fällen ausgeschlossen.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Leistung nach Erfüllung oder Bereitstellung als erbracht.
Für Schnittholz und Holzwaren die auftragsbezogen produziert, gedämpft oder kammergetrocknet werden, besteht ab diesem
Zeitpunkt keine Stornomöglichkeit. Es besteht somit Zahlungspflicht.
(5) Die Lieferungen des LS Blum verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag/Auftrag zustehender Ansprüche im
Eigentum des LS Blum. Vor Eigentumsübergang ist die Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Lieferungen untersagt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise. Allen sich aus Verträgen ergebenden Rechnungsbeträgen, mit Ausnahme der Pauschalen
für Mahnungen und Verzugszinsen, wird Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnungen nach Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder
innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, die begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Vertragspartners entstehen lassen, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen werden Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen erbracht.
(4) Mahngebühren sind mit 24,-€ pauschal je Mahnung für den entstandenen Aufwand festgelegt.
Verzugszinsen werden mit 9% Jahreszins des Rechnungsbetrages errechnet. Die Verzugszinsen werden je angefangenem
Verzugsmonat für den vollem Monat in Rechnung gestellt.
(5) Der Vertragspartner ist nur zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
§ 6 Gewährleistung, Haftung, Verjährung, Verbindlichkeit des Vertrages und Gerichtsstand
(1) Es gelten verbindlich die Tegernseer Gebräuche, in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Das LS Blum haftet nicht für (Teil-)Produktionsausfall und entgangenen Gewinn.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die für die
Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden zentral gespeichert und verarbeitet. Der LS Blum weist darauf hin, dass die
personenbezogenen Daten maschinell gespeichert und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verarbeitet und genutzt
werden. Diese Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes
zulässig und für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
(4) Gerichtsstand für beide Parteien ist D-79183 Waldkirch